DMS-Anbindung an die Praxissoftware: Archivpflicht 10/30 Jahre
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DMS-Anbindung an die Praxissoftware: Archivpflicht 10/30 Jahre

15. Mai 2026 4 Min Lesezeit

Arztpraxen müssen Patientenakten und Behandlungsunterlagen bis zu 30 Jahre aufbewahren. Ein DMS mit Anbindung an die Praxissoftware gewährleistet revisionssichere Archivierung nach GoBD.

# DMS-Anbindung an die Praxissoftware: Archivpflicht 10/30 Jahre

Die digitale Archivierung von Patientenakten und Behandlungsunterlagen gehört zu den rechtlichen Pflichten jeder Arztpraxis. Unterschiedliche Aufbewahrungsfristen von 10 bis 30 Jahren erfordern eine strukturierte und revisionssichere Ablage. Ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) mit direkter Anbindung an die Praxissoftware bildet hierfür die technische Grundlage.

Gesetzliche Aufbewahrungsfristen in der Arztpraxis

Die Aufbewahrungspflichten für medizinische Unterlagen sind in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt. Nach § 10 Absatz 3 der Musterberufsordnung für Ärzte (MBO-Ä) müssen Behandlungsunterlagen mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt werden. Röntgenaufnahmen und andere bildgebende Verfahren unterliegen nach der Röntgenverordnung (RöV) ebenfalls einer 10-jährigen Aufbewahrungsfrist.

Deutlich länger ist die Frist bei Unterlagen nach dem Strahlenschutzgesetz: Hier gelten 30 Jahre Aufbewahrungspflicht. Auch für Dokumentationen über Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Abrechnungsunterlagen können je nach Versicherungsträger unterschiedliche Fristen gelten. Steuerrechtlich relevante Dokumente wie Rechnungen und Buchungsbelege müssen gemäß Abgabenordnung (AO) 10 Jahre aufbewahrt werden.

Die Fristen beginnen grundsätzlich mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgte oder die Behandlung abgeschlossen wurde. Bei Patienten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, empfiehlt sich eine Aufbewahrung bis zum vollendeten 28. Lebensjahr, um möglichen Haftungsansprüchen zu begegnen.

DMS-Anbindung an die Praxisverwaltungssoftware

Ein Dokumentenmanagementsystem ermöglicht die systematische Erfassung, Verwaltung und Archivierung aller praxisrelevanten Dokumente. Die direkte Anbindung an die Praxisverwaltungssoftware (PVS) ist dabei entscheidend für einen effizienten Workflow. Dokumente werden direkt aus der Behandlungssoftware heraus archiviert und können bei Bedarf ohne Medienbruch aufgerufen werden.

Moderne Praxissoftware wie Praxis-IT bietet Schnittstellen zur Integration von DMS-Lösungen. Die Anbindung erfolgt in der Regel über standardisierte Protokolle, die einen bidirektionalen Datenaustausch ermöglichen. Beim Öffnen einer Patientenakte können sämtliche archivierten Dokumente automatisch angezeigt werden, ohne dass ein Wechsel zwischen verschiedenen Programmen notwendig ist.

Die technische Integration sollte folgende Funktionen unterstützen: automatische Zuordnung von Dokumenten zum korrekten Patientendatensatz, Versionierung bei Dokumentenänderungen, Volltextsuche über den gesamten Dokumentenbestand und eine nachvollziehbare Protokollierung aller Zugriffe. Diese Anforderungen ergeben sich sowohl aus der ärztlichen Dokumentationspflicht als auch aus datenschutzrechtlichen Vorgaben.

Revisionssichere Archivierung und GoBD-Konformität

Die bloße digitale Speicherung von Dokumenten genügt nicht den rechtlichen Anforderungen. Erforderlich ist eine revisionssichere Archivierung nach den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD). Diese vom Bundesfinanzministerium herausgegebenen Richtlinien gelten auch für Arztpraxen.

Revisionssicherheit bedeutet, dass archivierte Dokumente unveränderbar, vollständig, jederzeit verfügbar und maschinell auswertbar sein müssen. Nachträgliche Änderungen an einem Dokument müssen entweder technisch ausgeschlossen oder lückenlos protokolliert werden. Jedes Dokument muss eindeutig einem Geschäftsvorfall zugeordnet werden können, in der Arztpraxis typischerweise einem Patienten und einem Behandlungsdatum.

Ein GoBD-konformes DMS setzt dies durch technische und organisatorische Maßnahmen um: Write-Once-Read-Many (WORM) Speichertechnologien oder kryptografische Verfahren stellen die Unveränderbarkeit sicher. Indexierung und Metadaten ermöglichen die eindeutige Zuordnung. Regelmäßige Datensicherungen und Prüfungen der Datenintegrität gewährleisten die Verfügbarkeit über den gesamten Aufbewahrungszeitraum.

Praktische Umsetzung in der Arztpraxis

Bei der Einführung eines DMS mit Anbindung an die Praxissoftware sollten zunächst die vorhandenen Dokumentenarten kategorisiert werden. Zu unterscheiden sind patientenbezogene Dokumente (Befunde, Röntgenbilder, Einwilligungserklärungen), organisatorische Dokumente (Verträge, Betriebsanleitungen) und steuerrechtlich relevante Unterlagen (Rechnungen, Lieferscheine).

Für jede Kategorie sind die zutreffenden Aufbewahrungsfristen zu definieren und im DMS zu hinterlegen. Das System sollte automatisch auf ablaufende Fristen hinweisen und eine rechtskonforme Löschung ermöglichen. Wichtig: Eine vorzeitige Löschung kann haftungsrechtliche Konsequenzen haben, eine zu lange Aufbewahrung verstößt gegen datenschutzrechtliche Grundsätze.

Die Migration von Altdaten aus Papierarchiven oder älteren Systemen erfordert eine sorgfältige Planung. Beim Scannen von Papierdokumenten ist auf ausreichende Bildqualität zu achten, damit die Lesbarkeit über Jahrzehnte gewährleistet bleibt. Die Vernichtung der Papieroriginale nach dem Scannen ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig und sollte rechtlich geprüft werden.

Ein DMS ist kein einmaliges Projekt, sondern erfordert kontinuierliche Pflege. Regelmäßige Updates der Software, Migration bei Format- oder Systemwechseln und wiederkehrende Audits zur Überprüfung der Revisionssicherheit gehören zum laufenden Betrieb. Die Investition in ein professionelles System amortisiert sich jedoch durch Platzersparnis, schnelleren Zugriff und Rechtssicherheit.

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