KBV-Videosprechstunde: Setup, Datenschutz und Patientenakzeptanz
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KBV-Videosprechstunde: Setup, Datenschutz und Patientenakzeptanz

15. Mai 2026 4 Min Lesezeit

Die KBV-Videosprechstunde ermöglicht Ärzten digitale Patientenkonsultationen mit Abrechenbarkeit. Dieser Artikel erklärt die technischen Anforderungen, Datenschutz-Vorgaben und die wichtigsten GOP-Ziffern für die Praxis.

# KBV-Videosprechstunde: Setup, Datenschutz und Patientenakzeptanz

Die Videosprechstunde hat sich als fester Bestandteil der ambulanten Versorgung etabliert. Seit 2020 können Vertragsärzte Online-Sprechstunden ohne Mengenbegrenzung durchführen und über die Kassenärztlichen Vereinigungen abrechnen. Voraussetzung ist die Nutzung eines herstellerunabhängigen Videodienstanbieters, der die strengen Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen erfüllt.

KBV-Zertifizierung: Technische und rechtliche Anforderungen

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung vergibt Zertifikate ausschließlich an Videodienstanbieter, die ein mehrstufiges Prüfverfahren durchlaufen haben. Die Anforderungen umfassen eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nach dem Stand der Technik, Server-Standort in Deutschland oder der EU sowie die Einhaltung der DSGVO.

Für die Praxis bedeutet dies: Sie dürfen keine Consumer-Lösungen wie Skype oder Zoom für GKV-Videosprechstunden einsetzen. Die Liste zertifizierter Anbieter wird von der KBV laufend aktualisiert und ist auf der KBV-Website einsehbar. Bei der Auswahl sollten Praxen darauf achten, dass der Dienst mit der vorhandenen Praxissoftware kompatibel ist. Praxis-IT beispielsweise bietet eine integrierte Videosprechstunden-Funktion, die direkt aus der Patientenverwaltung heraus gestartet werden kann.

Die technische Grundausstattung ist überschaubar: Ein Computer oder Tablet mit Kamera, Mikrofon und stabiler Internetverbindung genügt. Die Bandbreite sollte mindestens 6 Mbit/s im Download und 2 Mbit/s im Upload betragen, um eine störungsfreie Verbindung zu gewährleisten. Ein dedizierter Raum mit ruhiger Umgebung und neutralem Hintergrund schafft eine professionelle Atmosphäre.

Datenschutz in der Telemedizin: Was Praxen beachten müssen

Der Datenschutz hat bei der Videosprechstunde oberste Priorität. Vor der ersten Online-Konsultation muss die Praxis eine Einwilligung des Patienten einholen. Diese sollte dokumentieren, dass der Patient über die technischen Rahmenbedingungen, mögliche Risiken und die Datenverarbeitung informiert wurde.

Die Dokumentationspflicht bleibt bestehen: Alle Inhalte der Videosprechstunde müssen wie bei einem persönlichen Kontakt in der Patientenakte festgehalten werden. Aufzeichnungen der Videositzungen sind aus Datenschutzgründen grundsätzlich nicht erlaubt, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Einwilligung vor und es besteht ein medizinischer Grund.

Wichtig ist die Aufklärung über die technischen Voraussetzungen auf Patientenseite: Der Patient benötigt ebenfalls ein Endgerät mit Kamera und eine stabile Internetverbindung. Die meisten zertifizierten Dienste funktionieren browserbasiert, sodass keine Software-Installation nötig ist. Die Praxis sollte Patienten im Vorfeld eine Anleitung zur Verfügung stellen und einen Testlauf anbieten.

Abrechnung der Videosprechstunde: GOP-Ziffern und Rahmenbedingungen

Für die Abrechnung der Videosprechstunde stehen spezifische EBM-Ziffern zur Verfügung. Die Grundpauschale bildet die GOP 01439 mit 16,60 Euro je vollendete zehn Minuten. Zusätzlich kann bei Erstgesprächen die GOP 01444 mit 9,30 Euro angesetzt werden. Für die Technikpauschale steht die GOP 01450 zur Verfügung, die einmalig je Behandlungsfall mit 4,30 Euro abgerechnet werden kann.

Seit Oktober 2023 gelten gelockerte Bedingungen: Die Videosprechstunde kann für nahezu alle Leistungen genutzt werden, sofern dies medizinisch vertretbar ist. Eine vorherige persönliche Vorstellung ist nicht mehr zwingend erforderlich. Die Dokumentation muss jedoch die Identitätsprüfung des Patienten festhalten – in der Regel durch Vorzeigen der Versichertenkarte in die Kamera.

Wichtig für die Abrechnung: Der Arzt muss während der gesamten Videosprechstunde persönlich anwesend sein. Eine Delegation an nicht-ärztliches Personal ist nur eingeschränkt möglich. Die Pseudonummern für Videosprechstunden müssen korrekt dokumentiert werden, da die KV diese für Plausibilitätsprüfungen heranzieht.

Patientenakzeptanz erhöhen: Kommunikation und praktische Tipps

Die Akzeptanz der Videosprechstunde hängt maßgeblich von der Kommunikation ab. Viele Patienten sind unsicher, ob eine Online-Konsultation für ihr Anliegen geeignet ist. Praxen sollten proaktiv informieren, für welche Fälle sich die Videosprechstunde eignet: Nachsorge, Befundbesprechungen, Verlaufskontrollen chronischer Erkrankungen oder Beratungsgespräche sind gut geeignet.

Eine klare Prozessbeschreibung reduziert Hemmschwellen: Wie vereinbare ich einen Termin? Wie erhalte ich den Zugangslink? Was passiert, wenn die Technik versagt? Diese Informationen können auf der Praxis-Website, im Wartezimmer oder per Merkblatt bereitgestellt werden.

Bewährt hat sich ein gestaffeltes Vorgehen: Bieten Sie zunächst Bestandspatienten die Videosprechstunde an, die bereits Vertrauen zur Praxis haben. Ein technischer Support während der Sprechzeiten hilft, Einstiegshürden zu überwinden. Für ältere Patienten können Angehörige als Technik-Unterstützung hinzugezogen werden.

Die Videosprechstunde ersetzt nicht den persönlichen Kontakt, sie ergänzt ihn sinnvoll. Eine ausgewogene Mischung aus Präsenz- und Online-Terminen erhöht die Flexibilität für Patienten und optimiert die Praxis-Abläufe, ohne die Qualität der Versorgung zu beeinträchtigen.

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