
ePA für alle ab 2026: Was Praxen jetzt wirklich vorbereiten müssen
Mit dem ePA-Opt-out-Modell bekommt jede:r gesetzlich Versicherte automatisch eine elektronische Patientenakte. Wir erklären, welche Pflichten 2026 für Praxen anstehen — und wie Sie den Roll-out ohne Chaos meistern.
Was sich 2026 ändert
Seit dem 15. Januar 2025 ist die ePA für alle gesetzlich Versicherten opt-out statt opt-in: jede:r Versicherte hat automatisch eine ePA, sofern er oder sie nicht aktiv widerspricht. Die Befüllungspflicht für Praxen ist 2026 vollumfänglich wirksam — und das gilt für alle Vertragsärzt:innen und Vertragspsychotherapeut:innen.
Was Sie konkret befüllen müssen
- eMP — der elektronische Medikationsplan, mindestens bei jeder Verordnung
- Befunde — relevante Diagnosen aus der Patientenakte
- Arztbriefe — der eArztbrief landet automatisch in der ePA
- Labordaten — soweit aus der Praxis erzeugt
- Bildbefunde (Röntgen, MRT, CT) als strukturierte Befunde
Was Sie technisch brauchen
- Aktueller Konnektor mit PTV-Version, die ePA 3.x unterstützt
- eHBA mit gültiger PIN für jede:n behandelnde:n Ärzt:in
- KIM-Adresse für sichere Kommunikation
- Praxissoftware mit ePA-Modul — nicht jede klassische PVS hat das nativ
- Mitarbeiter-Schulung — die Akzeptanz steht und fällt mit dem Workflow
Häufige Missverständnisse
„Ich muss nichts tun, wenn der Patient nichts sagt."
Falsch. Die Befüllungspflicht gilt unabhängig vom Patientenwunsch — außer der Patient hat aktiv widersprochen. Sie sollten jeden Patientenkontakt entsprechend dokumentieren.
„Die ePA ersetzt die Praxisakte."
Auch falsch. Die ePA ist eine Zusatz-Akte für den Patienten. Ihre Praxisakte bleibt das primäre Behandlungsdokument.
„Wenn ich nicht mitmache, bekomme ich nur eine Mahnung."
Die Sanktionen können bis zu 1 % des Honorars kürzen, beim wiederholten Verstoß auch mehr. Und ohne ePA-Befüllung greifen Versorgungsstrukturen wie der eMP gar nicht.
So bereiten Sie Ihre Praxis vor
Phase 1 — Bestandsaufnahme (1 Woche)
Welche Praxissoftware? Welche PTV-Version hat der Konnektor? Wie viele eHBAs sind aktiv? Wann laufen sie aus?
Phase 2 — Lücken schließen (2–4 Wochen)
Konnektor-Update einplanen, fehlende eHBAs neu beantragen, KIM-Konfiguration prüfen.
Phase 3 — Software-Roll-out (1 Woche)
ePA-Modul in der Praxissoftware aktivieren, Vorlagen für Befund-Übermittlung anlegen, Workflow definieren.
Phase 4 — Team-Schulung (1 Tag)
MFA und Behandler:innen lernen den ePA-Workflow live an realen Patientenakten — nicht nur an Folien.
Phase 5 — Live-Betrieb mit Begleitung (2 Wochen)
Erste Wochen mit IT-Begleitung — Stolperfallen werden sofort gelöst, statt monatelang zu bleiben.
Kosten-Realität
Für eine 3-Behandler-Praxis liegen die Investitionen typisch bei: 500–1.500 € für Konnektor-Update (oft KV-gefördert), 300–500 € pro eHBA, 0–200 €/Monat für ePA-Modul der Praxissoftware (oft im SaaS-Preis enthalten).
Fazit
Die ePA für alle ist 2026 keine Zukunftsmusik mehr — sie ist Pflicht. Wer jetzt strukturiert vorbereitet, profitiert: bessere Patientenkommunikation, weniger Doppeluntersuchungen und eine moderne Praxis, die sich von rückständigen Anbietern abgrenzt.
Sie wissen nicht, ob Ihre Praxissoftware ePA-ready ist? Wir machen einen kostenfreien Quick-Check: Konnektor, Software, eHBA, KIM. Sie wissen in 30 Minuten, wo Sie stehen.
Praxis auf ePA für alle 2026 vorbereiten
- 1Bestandsaufnahme
Welche Praxissoftware? Welche PTV-Version hat der Konnektor? Wie viele eHBAs sind aktiv? Wann laufen sie aus?
- 2Lücken schließen
Konnektor-Update einplanen, fehlende eHBAs neu beantragen, KIM-Konfiguration prüfen.
- 3Software-Roll-out
ePA-Modul in der Praxissoftware aktivieren, Vorlagen für Befund-Übermittlung anlegen, Workflow definieren.
- 4Team-Schulung
MFA und Behandler:innen lernen den ePA-Workflow live an realen Patientenakten — nicht nur an Folien.
- 5Live-Betrieb mit Begleitung
Erste Wochen mit IT-Begleitung — Stolperfallen werden sofort gelöst, statt monatelang zu bleiben.
Klare Antworten zu diesem Thema
Ja. Die Befüllungspflicht für Vertragsärzt:innen gilt 2026 unabhängig vom Patientenwunsch — außer der Patient hat aktiv widersprochen. Sanktionen können bis zu 1 % des Honorars kürzen.
Nein. Die ePA ist eine Zusatz-Akte für den Patienten. Ihre Praxisakte bleibt das primäre Behandlungsdokument.
Mindestens: elektronischer Medikationsplan (eMP), relevante Befunde und Diagnosen, Arztbriefe (per eArztbrief), Labordaten aus der Praxis sowie strukturierte Bildbefunde (Röntgen, MRT, CT).
Für eine 3-Behandler-Praxis: 500–1.500 € für Konnektor-Update (oft KV-gefördert), 300–500 € pro eHBA, 0–200 €/Monat für das ePA-Modul der Praxissoftware (oft im SaaS-Preis enthalten).
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