eRezept Sammelrezept & Dauermedikation: So bleibt Ihr Workflow effizient

eRezept Sammelrezept & Dauermedikation: So bleibt Ihr Workflow effizient

15. Mai 2026 4 Min Lesezeit

Sammelrezepte und Dauermedikation lassen sich auch digital abbilden. Dieser Artikel erklärt die rechtlichen Vorgaben, die technische Umsetzung im Praxisverwaltungssystem und typische Stolperfallen.

# eRezept Sammelrezept & Dauermedikation: So bleibt Ihr Workflow effizient

Das elektronische Rezept hat die Verordnungspraxis grundlegend verändert. Doch gerade bei Patienten mit chronischen Erkrankungen und regelmäßigem Medikamentenbedarf stellt sich die Frage: Wie lassen sich Sammelrezepte und Dauerverordnungen digital abbilden? Die gute Nachricht: Die technischen Möglichkeiten existieren – entscheidend ist die korrekte Anwendung.

Rechtliche Rahmenbedingungen für Mehrfachverordnungen

Die Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) regelt eindeutig, wann Mehrfachverordnungen zulässig sind. Grundsätzlich dürfen Ärzte bis zu drei Verordnungen eines Arzneimittels auf einem Rezept zusammenfassen, sofern dies medizinisch sinnvoll ist und der Patient chronisch erkrankt ist.

Wichtig: Jede Teilverordnung gilt für maximal einen Monat. Die Gesamtverordnungsmenge darf also drei Monatsbedarf nicht überschreiten. Zwischen den einzelnen Einlösungen muss ein Zeitraum von mindestens 28 Tagen liegen. Diese Regelung gilt sowohl für Papierrezepte als auch für das eRezept.

Bei Betäubungsmitteln gelten strengere Vorschriften: Hier ist keine Mehrfachverordnung möglich. Jede BtM-Verordnung benötigt ein separates Rezept, das innerhalb von sieben Tagen in der Apotheke eingelöst werden muss.

Technische Umsetzung im Praxisverwaltungssystem

Das eRezept-System bildet Mehrfachverordnungen über sogenannte Multiple-Verordnungen ab. Technisch werden dabei mehrere Verordnungsdatensätze erzeugt, die miteinander verknüpft sind. Jede Teilverordnung erhält einen eigenen Token (den QR-Code oder die 48-stellige Rezept-ID), kann aber nur in der vorgesehenen Reihenfolge eingelöst werden.

In modernen Praxisverwaltungssystemen wie Praxis-IT erfolgt die Erstellung einer Mehrfachverordnung meist über eine entsprechende Option im Verordnungsmodul. Sie wählen dort die Anzahl der Teilverordnungen (bis zu drei) aus und das System generiert automatisch die verlinkten eRezepte.

Wichtig für den Praxisalltag: Jede Teilverordnung muss einzeln signiert werden. Dies erfolgt zwar in einem Arbeitsgang, erhöht aber die Zahl der erforderlichen Signaturen. Planen Sie entsprechend mehr Zeit ein, wenn Sie mehrere Dauermedikationen für einen Patienten ausstellen.

Die eGK des Patienten muss während des gesamten Ausstellungsprozesses eingesteckt bleiben, da die Verordnungsdaten auf die elektronische Patientenakte (ePA) des Versicherten referenzieren und in der Telematikinfrastruktur hinterlegt werden.

Patientenkommunikation: Klarheit schafft Akzeptanz

Viele Patienten sind mit dem Konzept des digitalen Sammelrezepts noch nicht vertraut. Eine klare Kommunikation verhindert Missverständnisse und unnötige Rückfragen.

Erklären Sie Ihren Patienten, dass sie bei einer Mehrfachverordnung mehrere Rezept-Codes erhalten – entweder ausgedruckt oder digital in ihrer eRezept-App. Jeder Code kann nur einmal und nur nach Ablauf der Wartefrist eingelöst werden. Die erste Teilverordnung ist sofort verfügbar, die zweite frühestens nach 28 Tagen, die dritte nach weiteren 28 Tagen.

Wichtig: Wenn ein Patient die eRezept-App nutzt, erscheinen dort alle Teilverordnungen, aber nur die jeweils aktuelle lässt sich tatsächlich in der Apotheke einlösen. Dies kann zunächst für Verwirrung sorgen. Ein kurzer Hinweis bei der Ausstellung erspart spätere Anrufe.

Bei Patienten, die ihre Medikamente per Botendienst erhalten, sollten Sie klären, ob die Apotheke mit gestaffelten Lieferungen vertraut ist. Nicht alle Apotheken haben ihre Prozesse bereits entsprechend angepasst.

Häufige Fehler bei der Abrechnung und Vermeidungsstrategien

Die Abrechnung von eRezept-Mehrfachverordnungen erfolgt grundsätzlich wie bei Einzelverordnungen – jede Teilverordnung wird separat abgerechnet, sobald sie eingelöst wurde. Dennoch treten in der Praxis regelmäßig Fehler auf.

Fehler 1: Falsche Mengenkalkulation

Achten Sie darauf, dass die verordnete Menge pro Teilverordnung dem tatsächlichen Monatsbedarf entspricht. Eine zu großzügige Berechnung führt zu Retaxierungen durch die Krankenkasse. Die N2-Packung eines Medikaments reicht beispielsweise bei dreimal täglicher Einnahme oft nicht für 30 Tage.

Fehler 2: Übersehen von Arzneimittel-Besonderheiten

Nicht alle Medikamente sind für Mehrfachverordnungen geeignet. Besonders bei Arzneimitteln mit regelmäßigen Laborkontrollen (etwa Marcumar, Immunsuppressiva) ist Vorsicht geboten. Hier sollten Sie eher kürzere Verordnungsintervalle wählen.

Fehler 3: Fehlende Dokumentation

Dokumentieren Sie in der Patientenakte, dass eine Mehrfachverordnung ausgestellt wurde und für welchen Zeitraum. Dies hilft bei Rückfragen und bei der Vorbereitung von Folgeverordnungen. Notieren Sie auch das Datum, zu dem die letzte Teilverordnung eingelöst werden kann.

Fehler 4: Unzureichende Prüfung vor Folgerezept

Bevor Sie eine neue Mehrfachverordnung ausstellen, prüfen Sie, ob die vorherige vollständig eingelöst wurde. Überschneidungen können zu Wirtschaftlichkeitsprüfungen führen und belasten Ihr Arzneibudget doppelt.

Die Quartalsüberschreitung stellt eine besondere Herausforderung dar: Eine im März ausgestellte Mehrfachverordnung mit drei Teilverordnungen läuft bis in das Folgequartal. Dies ist grundsätzlich zulässig, die Abrechnung erfolgt jedoch in dem Quartal, in dem die jeweilige Teilverordnung tatsächlich eingelöst wurde.

Für die Praxisorganisation empfiehlt sich eine Checkliste oder eine Wiedervorlage-Funktion im PVS, die Sie rechtzeitig an auslaufende Dauermedikationen erinnert. So vermeiden Sie Versorgungslücken bei Ihren chronisch kranken Patienten.

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