DSGVO in der Arztpraxis: Was wirklich zählt
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DSGVO in der Arztpraxis: Was wirklich zählt

5. Januar 2026 6 Min Lesezeit

Datenschutz ist in der Praxis kein Bürokratie-Monster, sondern Patientenschutz. Wir zeigen, welche Pflichten wirklich relevant sind – und wie Sie diese pragmatisch umsetzen.

Die 5 Säulen der Praxis-DSGVO

1. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT)

Jede Praxis muss dokumentieren, welche personenbezogenen Daten sie verarbeitet, wozu, wie lange und mit wem geteilt. Das VVT ist das Herzstück Ihrer DSGVO-Compliance – kein optionales Beiwerk.

2. Auftragsverarbeitungs-Verträge (AVV)

Für jeden externen Dienstleister, der mit Praxisdaten in Berührung kommt – IT-Dienstleister, Praxissoftware-Anbieter, Aktenvernichter, Cloud-Hoster – muss ein AVV vorliegen.

3. Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOMs)

Konkrete Schutzmaßnahmen wie:

  • Bildschirmsperre nach 2 Minuten
  • Verschlüsselte Backups
  • Eigene Patientendaten-Zone im Netzwerk
  • Zwei-Faktor-Authentifizierung für Admin-Zugänge
  • Regelmäßige Mitarbeiter-Schulungen

4. Informationspflichten

Jede:r Patient:in hat das Recht zu erfahren, welche Daten zu welchem Zweck gespeichert werden. Eine schriftliche Datenschutzinformation gehört in den Empfangsbereich.

5. Meldung von Datenpannen

Datenpannen müssen innerhalb von 72 Stunden an die Aufsichtsbehörde gemeldet werden – außer das Risiko für die betroffenen Patienten ist gering. Im Zweifel: melden.

Häufige Fehler

  • USB-Sticks mit Patientendaten unverschlüsselt mit nach Hause nehmen
  • WhatsApp-Gruppen für Praxis-Kommunikation
  • E-Mails mit Befunden über private Postfächer
  • Fax statt verschlüsseltem KIM-Versand
  • Gemeinsamer „Admin"-Account für alle Mitarbeitenden

Pragmatische Umsetzung

DSGVO-Compliance lebt nicht von dicken Ordnern, sondern von klaren Routinen: monatliche Backup-Tests, halbjährliche Schulungen, jährliche TOM-Überprüfung. Mit der richtigen IT-Infrastruktur sind 80 % der Anforderungen automatisch erfüllt.

Unsicher, wo Sie stehen? Wir machen mit Ihnen ein einfaches Datenschutz-Audit – ohne Schreckens-Rhetorik, mit konkreten Maßnahmen für Ihre Praxis.
Häufige Fragen

Klare Antworten zu diesem Thema

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT), Auftragsverarbeitungs-Verträge (AVV) mit allen Dienstleistern, technisch-organisatorische Maßnahmen (TOMs), schriftliche Informationspflichten und vorbereitete Datenpannen-Meldekette.

Unverschlüsselte USB-Sticks mit Patientendaten, WhatsApp-Gruppen für Praxis-Kommunikation, Befunde über private E-Mail, Fax statt KIM und ein gemeinsamer Admin-Account für alle Mitarbeitenden.

Binnen 72 Stunden an die zuständige Aufsichtsbehörde — außer das Risiko für die betroffenen Patienten ist nachweislich gering.

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